Erfahren Sie mehr über unsere Kanzlei
Erfahren Sie mehr über die ETL-Gruppe
Kontakt
Produkte und Services für den Gesundheitsmarkt
- Spezialisierte Steuerberatung
- Besondere Leistungen
- Rechnungswesen
- Steuererklärungen und Steuergestaltung
Die Grundsteuer betrifft nicht nur Grundstückseigentümer, denn zahlen muss sie jeder Eigentümer einer Wohnung oder Gewerbeeinheit, aber auch Mieter im Rahmen ihrer Nebenkostenabrechnung. Doch der bisher von den Finanzämtern für die Grundsteuer zugrunde gelegte Wert von Grundstücken und Gebäuden beruht auf veralteten Zahlen aus den Jahren 1964 (West) bzw. 1935 (Ost). Das Bundesverfassungsgericht hatte daher das bislang gültige System der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt und eine Reform der Grundsteuer gefordert.
Lange wurde darum gerungen, 2019 ist sie dann endlich von Bundestag und Bundesrat verabschiedet worden – die Grundsteuerreform. Als Konsequenz daraus müssen nun in Deutschland rund 35 Millionen Grundstücke sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe neu bewertet werden.
Grundsteuerreform – Was bedeutet das konkret?
Bis wann muss die Grundsteuerwerterklärung übermittelt werden?
Was passiert, wenn die Grundsteuerwerterklärung nicht oder nicht fristgemäß eingereicht wird?
Eine weitere Fristverlängerung für Grundstückseigentümer aller Bundesländer ist nicht vorgesehen. Nur in Bayern haben Grundstückseigentümer weitere drei Monate Zeit, wie das Bayerische Landesamt für Steuern (BayLfSt) mitgeteilt hat. Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung wurde bis zum 30. April 2023 verlängert.
Die meisten Bundesländern gewähren nur im begründeten Einzelfall eine Verlängerung der Abgabefrist, z. B. wenn es sich um sehr komplexe Grundstücke handelt.
Alle anderen Grundstückseigentümer, die noch keine Grundsteuerwerterklärung abgegeben haben, werden in den nächsten Wochen ein Erinnerungsschreiben der Finanzverwaltung erhalten. Das haben z. B. die Finanzministerien in Baden-Württemberg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein angekündigt.
Die Erinnerungsschreiben werden zwar in der Regel noch nicht mit der Festsetzung von Verspätungszuschlägen verbunden. Doch wer sich dann immer noch nicht bei seinem Finanzamt gemeldet hat, riskiert, dass die Finanzämter
Lassen Sie es nicht soweit kommen!
Was ist zu tun?
Grundstückseigentümer, die ihre Grundsteuerwerterklärung noch nicht eingereicht haben, sollten unverzüglich handeln. Denn die Erinnerungsschreiben werden schneller kommen, als gedacht und die Sammlung der für die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts benötigten Daten ist aufwendig.
Wichtig sind beispielsweise:
Wir sind an Ihrer Seite
Die Erstellung und Übermittlung der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts übernehmen wir gern für Sie.
Sprechen Sie uns an!
Wir geben Ihnen eine Checkliste, für alle beizubringenden Unterlagen und stehen Ihnen gern für Ihre Fragen zur Verfügung.
Alles Wichtige erklären wir auch in diesem ETL-Video zur Grundsteuerreform.
Video vom Bund der Steuerzahler Deutschland e.V.:
https://www.facebook.com/bunddersteuerzahler